Wichtiges für die Versetzung in Klasse 10
(lt. Ausbildungs– und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I, §38, Abs.3)
Regelfall:
Eine Schülerin / ein Schüler wird in die Klasse 10 versetzt, wenn in allen Fächern mindestens die Note „ausreichend“ (4) erreicht wird.
Eine Versetzung in Klasse 10 erfolgt auch dann, wenn:
- 1 x die Note 5 in den Fächern Deutsch oder Mathematik und 1x die Note 5 oder 6 in den übrigen Fächern auf dem Zeugnis steht
oder - es kein Defizit in den Fächern Deutsch und Mathematik gibt, dafür aber 1 x die Note 5 und 1x die Note 5 oder 6 in den übrigen Fächern auf dem Zeugnis steht.
- Wichtig: Jede Note 5 in einem E-Kurs wird als Note 4 im G-Kurs gezählt.
Nachprüfung:
- bei einer Nichtversetzung kann am Ende der Sommerferien eine Nachprüfung in einem Fach abgelegt werden
- sie besteht in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und WP aus einem schriftlichen Teil (Länge einer Klassenarbeit) und einem mündlichen Teil (15 min)
- in allen übrigen Fächern erfolgt die Nachprüfung nur als mündliche Prüfung (15 min)
- die Nachprüfung behandelt mindestens 2 Themen aus dem 2. Schulhalbjahr, die vorher mit dem Fachlehrer abgesprochen werden
- Voraussetzung ist eine verbindliche Anmeldung
Voraussetzungen für den angestrebten Abschluss in Klasse 10:
Folgende Kurse müssen belegt werden:
- Hauptschulabschluss: nur G-Kurse
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife): 2 E-Kurse
- Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe: 3 E-Kurse
(Text: Marlen Milde)